Damit Reverse-Charge automatisch angewendet wird, sind vier Voraussetzungen nötig:
- Unter "Einstellungen > Unternehmen" muss eine gültige USt-IdNr. (VAT-ID) von Ihrem Unternehmen gespeichert sein.
- Der Kunde muss eine gültige USt-IdNr. angeben (Die Überprüfung der Gültigkeit wird hier beschrieben).
- Der Kunde muss sich in einem anderen Land als Sie selbst befinden, jedoch innerhalb der Europäischen Union.
- Der Kunde muss sich in einem Land befinden, für das Sie in der Steuerregel Reverse Charge erlaubt haben.
Sobald alle vier Voraussetzungen erfüllt sind, wendet billwerk automatisch Reverse-Charge an und weist die Anwendung von Reverse-Charge entsprechend auf der Rechnung aus.
Sollte sich das Land der USt-IdNr. vom Land der Rechnungsanschrift unterscheiden, wird für die Rechnungserzeugung und die Besteuerung das Land der USt-IdNr. herangezogen.